Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines:
Diese AGB sind auf die zwischen dem TVB Mayrhofen-Hippach und dem einzelnen
Beherbergungsbetrieb abgeschlossene Kooperationsvereinbarung betreffend die
elektronische Gästekarte der Ferienregion Mayrhofen-Hippach anzuwenden und
gelten auch für den einzelnen Inhaber der Gästekarte. Mit dem Beherbergungsbetrieb
werden die AGB im Rahmen des Abschlusses der Kooperationsvereinbarung
rechtsverbindlich vereinbart, mit dem einzelnen Inhaber durch den Hinweis auf
diese AGB auf jeder Gästekarte. Der Inhaber kann von diesen AGB in der Zeitschrift
Info A - Z unter "Info-Gästekarte", sowie im Internet unter www.mayrhofen.at/gaestekarte
Kenntnis erlangen.

 

2. Definition:
Jedem in einem Kooperations-Partnerbetrieb nächtigenden und nach dem Meldegesetz
ordnungsgemäß elektronisch gemeldeten Gast, wird vom Gastgeber für die
Dauer seines Aufenthaltes die elektronische Gästekarte kostenlos zur Verfügung
gestellt. Die elektronische Gästekarte bietet dem Gast den Mehrwert, bestimmte
Leistungen der vom TVB gewonnenen Partnerbetriebe zu günstigeren Konditionen
in Anspruch zu nehmen. Diese Partnerbetriebe und die von diesen gegen ordnungsgemäße
Vorlage der elektronischen Gästekarte gewährten Mehrwertleistungen werden
dem Gast mit Aushändigung der Gästekarte bekannt gegeben.

 

3. Leistungsumfang/Haftungsausschluss:
Der Inhaber der elektronischen Gästekarte hat gegenüber dem Partnerbetrieb
Anspruch auf die zwischen dem TVB und dem Partnerbetrieb vereinbarte Mehrwertleistung.
Die Vergünstigung für den Gast bezieht sich ausschließlich auf die
vom TVB mit dem Partnerbetrieb vereinbarte Mehrwertleistung. Im Übrigen bleibt
das Vertragsverhältnis zwischen dem Partnerbetrieb und dem Inhaber der elektronischen
Gästekarte unberührt. Der Karteninhaber nimmt daher zustimmend zur
Kenntnis, dass allfällige Beförderungs- und Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Partnerbetriebe weiterhin auf den mit ihm abgeschlossenen Vertrag anzuwenden
sind, sowie weiters, dass einzelne Mehrwertleistungen bestimmter Partnerbetriebe
aufgrund der Betriebszeiten oder witterungs- sowie saisonsbedingt nicht während
der gesamten Aufenthaltsdauer des Gastes in Anspruch genommen werden
können. Durch die Inanspruchnahme der Mehrwertleistung entsteht keinerlei Vertragsverhältnis
zwischen dem Karteninhaber einerseits und dem TVB Mayrhofen-
Hippach oder dem Beherbergungsbetrieb andererseits. Die Inanspruchnahme der
Mehrwertleistung führt ausschließlich zu einem Vertragsverhältnis zwischen dem
Gast und dem die Leistung anbietenden Partnerbetrieb. Der Inhaber der Gästekarte
nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der TVB Mayrhofen-Hippach berechtigt
ist, die Vereinbarung mit einzelnen Partnerbetrieben aus wichtigen Gründen auch
während der vereinbarten Vertragsdauer und damit unter Umständen während der
Gültigkeit der einzelnen Gästekarten zu beenden. In diesem Fall kann der Inhaber
der Gästekarte aus diesem Umstand keinerlei Ansprüche gegen den TVB Mayrhofen/
Hippach oder den Beherbergungsbetrieb - mit welchen er nicht in Vertragsverhältnis
steht - oder den von der Vertragsbeendigung betroffenen Partnerbetrieb
ableiten.
Die mit der Gästekarte verbundenen Mehrwertleistungen können nicht mit den
Mehrwertleistungen anderer Karten (z.B. Zillertal Activcard, Bonuskarten) oder
sonstigen dem Gast etwa im Rahmen eines Pauschalreisevertrages gewährten Begünstigungen
oder mit sonstigen Rabattaktionen/Gutscheinen kombiniert werden.
Dem Gast steht es aber frei, die für ihn beste Mehrwertleistung auszuwählen.

 

4. Ausgabe der Gästekarte:
Der an der Kooperationsvereinbarung teilnehmende Beherbergungsbetrieb ist
verpflichtet, den Gast elektronisch zu melden und ihm - unabhängig von seiner
Aufenthaltsdauer - die elektronische Gästekarte für die Dauer seines Aufenthaltes
auszuhändigen. Es erhält sohin auch jeder Gast bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
eine elektronische Gästekarte samt den damit verbundenen Mehrwertleistungen,
auch wenn er bis zu diesem Alter noch nicht verpflichtet ist, die Aufenthaltsabgabe
zu entrichten.
Für die Ausstellung und Verwendung der elektronischen Gästekarte gelten die
nachstehenden Bedingungen.

 

5. Nicht-Übertragbarkeit/Verlust:
Die elektronische Gästekarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem
Lichtbildausweis gültig. Die Gästekarte darf nur von dem auf der Karte identifizierten
Gast verwendet werden. Bei Nichtinanspruchnahme der angebotenen
Mehrwertleistungen wird dem Gast kein Ersatz geleistet. Verlust/Beschädigung
sowie technische Mängel der Gästekarte sind vom Gast dem Beherbergungsbetrieb
unverzüglich anzuzeigen. Dem Gast wird sodann nach Möglichkeit umgehend eine
neue Gästekarte ausgestellt. Mit der Ausstellung der neuen Karte verliert die verlorene
Gästekarte mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.

 

6. Gültigkeit:
Die elektronische Gästekarte gilt innerhalb des Zeitraumes ab dem Datum der Anreise
bis inklusive zum Datum der Abreise und verliert sodann automatisch ihre Gültigkeit.


7. Preise und Kinderermäßigungen:
Es gelten die jeweils vom TVB Mayrhofen-Hippach mit seinen Partnerbetrieben
festgesetzten Preise bzw. Konditionen für die Erbringung von Mehrwertleistungen
für Kinder und Erwachsene. Der Bezug der Kinderermäßigung hängt von den Tarifbestimmungen
des einzelnen Partnerbetriebes ab. Für den Bezug der Kinderermäßigung
muss dem Partnerbetrieb zusammen mit der Gästekarte auf Verlangen ein
Lichtbildausweis vorgelegt werden.

 

8. Verwendung:
Der Karteninhaber ist verpflichtet, auf Verlangen des Partnerbetriebes zusammen
mit der Gästekarte einen gültigen Lichtbildausweis vorzulegen. Ansonsten kann
ihm die Erbringung der Mehrwertleistung verweigert werden. Die Gültigkeit der Gästekarte
wird vom Partnerbetrieb geprüft.

 

9. Missbrauch:
Bei missbräuchlicher Verwendung der elektronischen Gästekarte ist der Partnerbetrieb
berechtigt und verpflichtet, die Karte ersatzlos einzuziehen. Der Karteninhaber
haftet für missbräuchliche Verwendung der Karte durch Dritte. Der Missbrauch der
Karte kann auch zu strafrechtlichen Folgen führen.

 

10. Haftung des TVB Mayrhofen-Hippach:
Der TVB Mayrhofen-Hippach übernimmt gegenüber seinen Kooperationspartnern
keinerlei Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit oder Funktionalität, sowie die
zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit der elektronischen Gästekarte. Weiters nimmt
der einzelne Gast zur Kenntnis, dass er zum TVB Mayrhofen-Hippach hinsichtlich
der mit der Gästekarte verbundenen Mehrwertleistungen in keinem Vertragsverhältnis
steht. Der Gast kann daher keine Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche
aus der Nichterbringung oder mangelhaften Erbringung von Mehrwertleistungen
gegen den TVB Mayrhofen-Hippach geltend machen. Allfällige Ansprüche
sind im Rahmen des vom Gast abgeschlossenen Vertrages ausschließlich an den
jeweiligen Partnerbetrieb des TVB Mayrhofen-Hippach heranzutragen.

 

11. Gerichtsstand und Rechtswahl:
Auf die Kooperationsvereinbarung zwischen dem TVB Mayrhofen-Hippach und dem
Beherbergungsbetrieb ist österreichisches formelles und materielles Recht anwendbar.
Die Regeln des internationalen Privatrechtes sowie des UN-Kaufrechtes
sind nicht heranzuziehen. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils
sachlich zuständige Gericht für den Sitz des TVB Mayrhofen-Hippach in 6290 Mayrhofen
vereinbart.
 


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