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Sicher auf der Piste

FIS Pisten-Regeln in Tirol

Zahlreiche Unfälle auf den Pisten passieren, weil sich Skifahrer und Snowboarder überschätzen, unachtsam sind oder zu schnell unterwegs sind. Die Fédération Internationale de Ski (FIS) hat 10 Verhaltensregeln erstellt, die für mehr Sicherheit auf der Piste sorgen. Rücksicht nehmen, dem Können angepasste Geschwindigkeit, Beachtung von Zeichen und Hinweisen sowie Pflicht zu Hilfeleistung und zum Mitführen des Ausweises sind die wichtigsten Regeln. Alle Regeln hier im Überblick:

1. Rücksicht auf die anderen Jeder Skifahrer:innen muss sich so verhalten, dass er keinen anderen auf der Piste gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jede/r Skifahrer:in muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise sein Können und dem Gelände-, Schnee-und Witterungsverhältnisse sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer:in muss seine Fahrspur so wählen, dass vor ihm der fahrende Skifahrer nicht gefährdet wird.
4. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer:in für alle seine Bewegungen genügend Platz lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren Jede/r Skifahrer:in, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder wieder anfährt oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten Jeder Skifahrer:innen muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestützte oder gestürtzer Skifahrer:in muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abfahrt Eine oder eine Skifahrer:in, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
8. Beachten der Zeichen Jede/r Skifahrer:in muss die Markierungen und die Signale beachten.
9. Verhalten bei Unfällen Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht Jede/r Skifahrer:in, ob Zeuge oder Beteiligte/r, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
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